ECHINACIN Saft

Abb. ähnlich


Wirkstoff:
Trockenpresssaft aus Purpursonnenhutkraut.

Zusammensetzung:
100 g Lösung enthalten:
Arzneilich wirksamer Bestandteil:
Getrockneter Presssaft aus frischem blühendem Purpursonnenhutkraut (31,5 - 53,6 :1), 2,34 g.
Sonstige Bestandteile:
Kaliumsorbat, Aromastoffe, Xanthan, Xylit, Zitronensäure Hinweis für Diabetiker: 5 ml Echinacin® Saft Madaus enthalten 800 mg Xylit (entsprechend 0,07 BE) Lösung.

Anwendungsgebiete:
Unterstützende Behandlung von wiederkehrenden Infekten im Bereich der Atemwege.

Hinweis:
Bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot, bei Fieber oder eitrigem oder blutigem Auswurf sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Gegenanzeigen:
Wann dürfen Sie Echinacin® Saft Madaus nicht anwenden?
Sie sollten Echinacin® Saft Madaus nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der Hilfsstoffe oder gegen Korbblütler. Aus grundsätzlichen Erwägungen sollten Sie Echinacin® Saft Madaus nicht anwenden bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie Tuberkulose, Leukosen, Kollagenosen, multipler Sklerose, AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion und anderen Autoimmun-Erkrankungen.

Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
In der Schwangerschaft und Stillzeit sollten Sie Echinacin® Saft Madaus erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt anwenden.

Wechselwirkungen:
Welche anderen Medikamente beeinflussen die Wirkung von Echinacin® Saft Madaus?
Eine Wechselwirkung mit anderen Medikamenten ist nicht bekannt.

Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung:
Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen Ihr Arzt Echinacin® Saft Madaus nicht anders verordnet hat. Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da Echinacin® Saft Madaus sonst nicht richtig wirken kann!

Wieviel Echinacin® Saft Madaus und wie oft sollten Sie Echinacin® Saft Madaus einnehmen?
Soweit nicht anders verordnet, nehmen:
Erwachsene 3mal täglich 5 ml,
Kinder zwischen 2 und 5 Jahren 3mal täglich 2,5 ml,
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 2mal täglich 5 ml ein.

Wie lange sollten Sie Echinacin® Saft Madaus einnehmen?
Echinacin® Saft Madaus sollte ununterbrochen nicht länger als 8 Wochen angewendet werden.

Nebenwirkungen:
Welche Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Echinacin® Saft Madaus auftreten?
Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen, wie z. B. Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall, auftreten.
Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht in dieser Packungsbeilage aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

Dieses Arzneimittel ist nach den gesetzlichen Übergangsvorschriften im Verkehr. Die behördliche Prüfung auf pharmazeutische Qualität,Wirksamkeit und Unbedenklichkeit ist noch nicht abgeschlossen.

Information:
Die Kraft von Echinacin® Madaus
Der rote Sonnenhut,Heilpflanze mit Tradition.
Echinacin® Saft Madaus ist ein pflanzliches Arzneimittel, das als einzigen wirksamen Bestandteil den Presssaft aus der frischen blühenden Pflanze Roter Sonnenhut enthält.
Die natürliche Heilkraft des Roten Sonnenhuts ist schon seit über 100 Jahren bekannt. Madaus kommt das große Verdienst zu, in Deutschland als erster erkannt zu haben, daß sich der Rote Sonnenhut auch hervorragend zur Steigerung der Immunkraft eignet.

Indikation:Zur unterstützenden Behandlung von wiederkehrenden (rezidivierenden) Infekten im Bereich der Atemwege. Hinweise zu den Anwendungsgebieten Wenn sich die Symptome während der Einnahme verschlechtern oder hohes Fieber auftritt, sollte ein Arzt konsultiert werden.

Preis: EUR 14,48
Grundpreis: EUR 144,80 / 1l
Menge: 100 ml
Hersteller: Viatris Healthcare GmbH - Zweigniederlassung Bad Homburg
Nur Vorbestellung möglich
Preis incl. MWSt , Versandkosten pro Bestellung EUR 5,95 bis EUR 40,00 Warenwert
Dieser Artikel ist apothekenpflichtig.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Hersteller Adresse:
Viatris Healthcare GmbH - Zweigniederlassung Bad Homburg
Benzstraße 1
61352 Bad Homburg
Web Adresse:
""> www.viatris.de

Lebensmittelinformationsverordnung und weitere Artikelangaben
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